Prepaid-Kreditkarten gelten nicht mehr als Sachbezug.

Prepaid-Kreditkarten gelten nicht mehr als Sachbezug.

Die lange erwartete Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Auslegung der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Sachbezugsdefinition ist nun im Entwurf veröffentlicht. Demnach gelten Prepaid-Kreditkarten nicht mehr als Sachbezug. Das ist eine hervorragende Nachricht für Kommunen, Stadtmarketing und Werbegemeinschaften. Diesen bietet sich die einmalige Chance, ein enormes Kaufkraftpotenzial in das eigene, lokale Gewerbe umzuleiten. Denn in über 60% der Städte in Deutschland gibt es einen Stadtgutschein, eine City-Card oder einen lokalen Einkaufsgutschein und diese gelten weiterhin als steuerfreier Sachbezug. Sie wurden im Gesetzgebungsprozess sogar explizit vom BMF gestärkt.
Laut dem Prepaidverband Deutschland (PVD) erhalten etwa 6 Mio. Deutsche von ihren Unternehmen Guthabenkarten, was einem Gesamtwert von über 3 Mrd. EUR pro Jahr entspricht. Ein großer Teil davon, der bisher auf Prepaid-Kreditkarten ausgezahlt wurde, muss nun durch andere Sachbezugsangebote abgedeckt werden.
Es ist daher wichtig, dass die Herausgeber lokaler Gutscheine in den Städten schnell reagieren. Die jeweilige Stadt, das Stadtmarketing oder die Werbegemeinschaft sollten sich eilig darum kümmern, die Verwaltung und Abrechnung ihrer Geschenkgutscheine zu digitalisieren. Dadurch sinkt nicht nur der Aufwand, sondern mit dem richtigen System können sie dann den lokalen Arbeitgebern die gleichen professionellen Prozesse anbieten, wie die großen Sachbezugsanbieter.
Beim führenden Anbieter für digitale Stadtgutscheine, der Stadtguthaben GmbH aus Düsseldorf, ist man darauf vorbereitet. „Wir haben in unserer Software ein eigenes Arbeitgeberportal, mit dem jeden Monat beliebig viele lokale Gutscheinkarten automatisch aufgeladen und abgerechnet werden können“, sagt Patrick Koch, der sich mit seinem Unternehmen auf die digitale Verwaltung und Abrechnung von lokalen Guthabenkarten spezialisiert hat. Als einziges System in Deutschland bietet Stadtguthaben ein voll integriertes, automatisiertes Portal für lokale Arbeitgeber. Koch freut sich daher besonders über die Klarstellung des BMF: „Wir sind in der Lage, gemeinsam mit den Städten aus ihren bestehenden Gutscheinmodellen innerhalb weniger Tage ein professionelles, lokales Sachbezugsangebot aufsetzen. Es macht Spaß zu sehen, dass so viele lokale Akteure diese sich aktuell bietende Chance ergreifen.“

Weniger positiv ist hingegen die Stimmung bei den Anbietern der Prepaid-Kreditkarten, wie Spendit oder Givve, denen das gesamte Geschäftsmodell zu schwinden droht. Da das Gesetz bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, könnte der aktuelle Entwurf außerdem bedeuten, dass die Sachbezugszuwendungen der ersten 6 Monate des Jahres nun nachversteuert werden müssen und viele Arbeitgeber sehr schnell reagieren werden. Zudem droht weiteres Ungemach, denn die beiden jungen Firmen setzen für die Herausgabe ihrer Prepaidkarten auf den Anbieter Wirecard. Das Unternehmen sieht sich bekanntlich schon länger mit Betrugs- und Geldwäschevorwürfe konfrontiert und vor musste erst vor wenigen Tagen Insolvenz anmelden.

Diese Pressemeldung wurde auf dem Presseverteiler openPR veröffentlicht.

Stadtguthaben GmbH
Patrick Koch
Schinkelstraße 19
40211 Düsseldorf
0211 / 97 63 41 82


https://www.stadtguthaben.de

Die Stadtguthaben GmbH ist ein Software-Startup aus Düsseldorf, das die führende Software zur Verwaltung und Abrechnung lokaler Guthabenkarten (als Stadtgutschein, lokaler Geschenkgutschein,  City-Card, etc.)  anbietet.

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